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AGB

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AGB für Dienstleistungen

Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz

Um die Interessen ihrer Kunden zu wahren, verpflichtet sich apogiz, alle vertraulichen Informationen, über die ihre Berater*innen Kenntnis erlangen oder die im Rahmen von Beratungsleistungen entstehen, streng vertraulich zu behandeln. apogiz wird insbesondere alle im Zusammenhang mit der Beratungsleistung stehenden Unterlagen, die vom Auftraggeber als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Nach Projektbeendigung wird apogiz zu ihrer Entlastung alle vertraulichen Schriftstücke, die ihren Beratern im Rahmen der Ausübung der Beratungsleistung vom Auftraggeber übergeben worden sind, wieder dem Auftraggeber zurückgeben. Auftraggeber und Auftragnehmer stellen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz von allen Projektbeteiligten eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für persönliche Daten der Berater*innen, die zur Beurteilung an den Auftraggeber weitergeleitet werden. Weder apogiz, noch ihr Auftraggeber wird den Namen der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Einwilligung zu Werbezwecken verwenden. Diese Verpflichtungen gelten bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und wirken auch nach Beendigung des Auftrages. Auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet sich apogiz, von ihren Mitarbeitenden eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die apogiz Tätigkeit zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen in seinem Einflussbereich, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Auftraggeber:

  • Arbeitsräume für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang bereitstellt
  • zur Koordination der Zusammenarbeit einen Firmenverantwortlichen benennt, der den apogiz Mitarbeitenden während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die für die Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
  • den Berater*innen von apogiz jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Präsentationen, Programme und Empfehlungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Entsteht an den Arbeitsergebnissen ein Urheberrecht, so verbleibt dieses bei apogiz, solange nicht die Übertragung dieses Urheberrechtes an den Auftraggeber Gegenstand des Vertrages ist. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann apogiz den ihr entstandenen Leistungsausfall in Rechnung stellen.

Haftung

Entsteht durch die Arbeit von apogiz dem Auftraggeber ein Schaden, so beschränkt sich die Haftung seitens apogiz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Betrag des vom Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlenden Beratungshonorars. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit apogiz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für den durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden haftet apogiz nur bis zur Höhe des Betrages, der für apogiz bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller apogiz bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände voraussehbar war, jedoch nicht über 25.000,00 EUR.

Projektmitarbeitende

Beide Parteien sind sich bewusst, dass die Durchführung von Beratungsleistungen ein hohes Maß an methodischem und fachlichem Wissen erfordert. Um die Interessen des Auftraggebers und von apogiz zu wahren, verpflichten sich beide, keine Mitarbeitende der anderen Partei, die mit diesem Projekt in irgendeiner Weise verbunden sind, in ein Angestellten- oder Beraterverhältnis zu engagieren. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Auftragsbeendigung.

Kündigung

Der Projektvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Abschluss der zu erbringenden Dienstleistung. Der Projektvertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden und zwar unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen oder einvernehmlich auch mit kürzerer Frist, wenn diese erlaubt, laufende Arbeiten angemessen zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projektes wird nur der – bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich angefallene Aufwand – in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Sind Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht unwirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Idstein

Teilnahmebedingungen

Anmeldung & Bestätigung

Für alle Schulungen (Seminare/Workshops/Trainings) bzw. Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung (über E-Mail seminar@apogiz.com erforderlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten ca. zwei Wochen (ausgenommen Last Minute Termine) vor Schulungsbeginn eine schriftliche Anmeldebestätigung/Rechnung.

Zahlung Gebühr

Die Begleichung der Gebühr hat bis spätestens drei Werktage vor Vernastaltungsbeginn erfolgt sein. Nur dann ist eine Teilnahme berechtigt. Bei Buchung von Last Minute Terminen ist  die Gebühr nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

Abmeldung, Rücktritt, Haftung durch apogiz

apogiz kann in folgenden Fällen von der Schulungsveranstaltung zurücktreten:

  • 5 Tage vor Beginn

Wenn die Durchführung der Schulung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für apogiz deshalb nicht zumutbar ist, weil das Anmeldeaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die dabei entstehenden Kosten im Falle der Durchführung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten. Was üblicherweise dann der Fall sein wird, wenn weniger als 50 % der zu erwarteten Teilnehmeranzahl erreicht ist, oder die Mindestanzahl nicht erreicht wurde.

  • ohne Einhaltung einer Frist

Bei unverschuldeten Erkrankungen von Trainern/Trainerinnen, die so schwerwiegend sind, dass es nicht mehr zumutbar ist die Schulungsveranstaltung durchzuführen und trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten kein Ersatz gestellt werden kann. Muss die Veranstaltung aus solchen Gründen abgesagt werden, so erhält der bereits schriftlich bestätigte Teilnehmende einen Ersatztermin. Ist dieser nicht annehmbar, wird eine eventuell schon bezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. apogiz kann in solchen Fällen höherer Gewalt, nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Schadensersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab eingegangen Anspruch. Für von den Teilnehmenden während einer Schulung (Seminar/Workshop/Training) eingebrachten Sachen, kann keine Haftung übernommen werden. apogiz übernimmt außerdem keine Haftung für Schäden, die durch Computer-Viren entstanden sind.

Abmeldung, Rücktritt durch Teilnehmer, Teilnehmerin

Ein Rücktritt/Abmeldung von einer bereits bestätigten Schulung hat stets schriftlich zu erfolgen. Bis 10 Tage vor Beginn wird die Gebühr für einen Ausweichtermin gutgeschrieben. Wird der Rücktritt/Abmeldung später vollführt, entsteht folgender pauschalierter Ersatzanspruch.

Wird der Rücktritt bzw. die Abmeldung später vollführt, entsteht folgender pauschalierter Ersatzanspruch:

1.) Bei einem mündlichen oder schriftlichen Rücktritt innerhalb von 6-10 Arbeitstagen vor Beginn:

  • 50 % der Gebühr

2.) Bei einem mündlichen oder schriftlichen Rücktritt innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmenden:

  • Die volle Gebühr (etwaige Seminarunterlagen werden zugesendet)

Bis zum Beginn kann jedoch eine  Ersatzperson benannt werden.

Teilnahmegebühren

Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme. apogiz behält sich das Recht vor, Teilnehmende, deren Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet worden ist, nicht an der Schulung teilnehmen zu lassen. apogiz behält sich außerdem vor, Schadensersatz in Höhe der Teilnehmergebühren zu fordern. Alle genannten Preise sind in EUR ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Leistungen (Präsenzveranstaltungen)

Die Nutzung der speziell für dieses Schulungen (Seminare/Workshops/Trainings) zur Verfügung gestellten Mittel (Hardware, Software, andere Unterrichtsmittel), sowie die Unterrichtung der ausgewiesenen Inhalte, sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Ebenso Pausenbewirtung und wenn mit angegeben, Mittagessen sowie Schreibmaterialien und die abschließenden Teilnehmerzertifikate.

Verantwortung der Teilnehmenden

Die Auswahl der Schulung liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmenden. Die jeweilige Schulung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilte Ratschläge bzw. Hilfestellungen oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt apogiz keine Haftung. Bei der richtigen Auswahl Ihrer Schulung beraten wir Sie gerne unter der Rufnummer 06126-700 1210.

Zeiten (Präsenzveranstaltungen)

Die Schulungen beginnen bei wöchentlich durchgeführten Veranstaltungen am ersten Tag um 10.00 Uhr und an den folgenden Tagen jeweils um 9.00 Uhr. Der Schulungstag endet ca. 16.30 Uhr.

Zeiten (Online-Schulungen)

Die Online-Schulungen werden für die Dauer der Veranstaltung von 9.00 Uhr bis 12.00 durchgeführt.

Urheberrechte, Copyright

Alle Rechte für ausgehändigte Unterlagen und Materialien, sofern diese nicht Bestandteil der Veranstaltung sind, unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht des Herstellers. Ohne Genehmigung darf kein Teil dieser Unterlagen, auch nicht auszugsweise vervielfältigt, auf elektronischen Medien gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden.

Gerichtsstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Idstein.

Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre an uns übermittelten Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Verordnungen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, gespeichert und verarbeitet werden.

Datenschutzerklärung

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Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.

Albert Einstein